In der Sache hat sich die Situation durch die Überarbeitung des Bauinventars der Stadt Bern vom Inventar K.________strasse 1988/96 zum Inventar 2018 somit nicht wesentlich geändert. Insbesondere befinden sich sowohl vor als auch nach der Inventarrevision die gleichen schützenswerten Baudenkmäler in der unmittelbaren Umgebung des Bauvorhabens. Zwar lag die Bauparzelle im alten Inventar in einem Ensemble, während dem sie im heutigen Inventar in einer Baugruppe liegt. Allerdings galten bereits die alten Ensembles als Baugruppen der kantonalen Inventare.