3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland verzichtet mit Eingabe vom 13. Oktober 2017 auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassung. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 27. Oktober 2017, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne, und der Gesamtentscheid sei zu bestätigen. Im Rahmen der Verfahrensinstruktion holte das Rechtsamt unter anderem einen Fachbericht bei der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein.