2. Dagegen reichten die Beschwerdeführer am 27. September 2017 gemeinsam Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 24. August 2017. Aus der Begründung ergibt sich, dass damit gleichzeitig die Erteilung des Bauabschlags beantragt werden soll. Eventualiter beantragen sie, der Gesamtentscheid sei mit zwei Auflagen zu ergänzen. Einerseits sei die maximale Sitzplatzzahl der Aussenbewirtschaftungsfläche täglich ab 19.00 Uhr auf maximal 30 zu beschränken.