Bern". Die Bauparzelle Bern 2 Grundbuchblatt Nr. F.________ liegt in der Zone für öffentliche Nutzungen (ZöN), Freifläche A (FA). Bei der ebenfalls betroffenen Parzelle Bern 2 Grundbuchblatt Nr. G.________ handelt es sich um eine Strassenparzelle. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 24. August 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung.