Die in den Planungs- bzw. Berechnungsgrundlagen der S.________ AG vom 18. Januar 2018 aufgeführten Angaben betreffend Ausrüstung und Normen (u.a. Blendschutz und Einhaltung der SLG-Richtlinie 303:2017) sind verbindlich umzusetzen. - Ausserhalb des Spiel- und Trainingsbetriebs und spätestens um 22.00 Uhr ist die Beleuchtung grundsätzlich auszuschalten. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann, und der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne vom 25. August 2017 bestätigt.