- Die Schweinwerfer der beiden bestehenden Beleuchtungsmasten am Südende des Allwetterplatzes sind ausschliesslich auf den Allwetterplatz auszurichten und nur bei Benutzung dieses Platzes (nicht jedoch bei ausschliesslicher Benutzung des Rasenfeldes) in Betrieb zu nehmen. - Die Scheinwerfer müssen so ausgerichtet sein, dass sie nicht in sensible Wohnräume blenden. - Die in den Planungs- bzw. Berechnungsgrundlagen der S.______