- Es sind pro Kalenderjahr maximal 3 lärmintensive Veranstaltungen nach 22.00 Uhr bzw. alternativ pro Kalenderjahr maximal 6 lärmintensive Veranstaltungen bis spätestens 22.00 Uhr zulässig. - Bei publikumsintensiven Veranstaltungen ist ein geeigneter und genügend dimensionierter Park- und Sicherheitsdienst einzusetzen. - Die Vorsorgewerte des beco für Lüftungs- und andere haustechnische Anlagen müssen einhalten werden. Auflagen zur Beleuchtungsanlage: RA Nr. 110/2017/122 50