- Das Rasenspielfeld steht ausschliesslich für Spiel und Sport zur Verfügung und darf nach 22.00 Uhr nicht mehr benutzt werden. - Betriebszeiten und Verhaltenshinweise müssen in Form von Infotafeln gut sichtbar und in ausreichender Anzahl auf der Anlage installiert werden. - Es muss ein lärmmindernder Ballfangzaun (z.B. Gittermatten, Netze, etc.) verwendet werden. - Es sind pro Kalenderjahr maximal 3 lärmintensive Veranstaltungen nach 22.00 Uhr bzw. alternativ pro Kalenderjahr maximal 6 lärmintensive Veranstaltungen bis spätestens 22.00 Uhr zulässig.