Auflagen zur Lärmminderung: - In der Dreifachturnhalle ist nur Hintergrundmusik (Leq 75 dB(A)/10s) zulässig. - Im Freien ist keine Musik gestattet. - Bei Anlässen in der Dreifachturnhalle sind ab 19.00 Uhr sowie jederzeit bei lärmigen Aktivitäten sowie bei Musikwiedergabe sämtliche Türen und Fenster geschlossen zu halten. - Das Rasenspielfeld steht ausschliesslich für Spiel und Sport zur Verfügung und darf nach 22.00 Uhr nicht mehr benutzt werden.