1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne vom 25. August 2017 wird mit folgenden Auflagen ergänzt: Auflagen zum Grundwasserschutz: - Während der Bauphase: Es ist ein geschlossener Baugrubenabschluss mit Spundwänden (gemäss Ziff. 4.3 und 4.4 der ergänzenden Baugrunduntersuchung der Firma T.________ AG vom 20. Oktober 2016) sowie eine regelmässige Grundwasserüberwachung vorzusehen. - Im Endzustand: Es sind folgende Ersatzmassnahmen vorzusehen (Ziff. 4.5 der ergänzenden Baugrunduntersuchung der Firma T._