Die Kostennote des Anwalts der Beschwerdegegnerin beläuft sich auf Fr. 5'224.30 (Honorar: Fr. 4'687.50, Auslagen Fr. 149.80, Mehrwertsteuer Fr. 387.00). Die Mehrwertsteuer wurde in dieser Kostennote für die Jahre 2017 (Mehrwertsteuersatz von 8 %) und 2018 (Mehrwertsteuersatz von 7.7 %) nicht getrennt, sondern insgesamt mit einem Satz von 8 % ausgewiesen. Da der kleinere Anteil des Aufwandes im Jahr 2018 angefallen ist, rechtfertigt es sich, für einen Viertel des Aufwandes den Mehrwertsteuersatz von 7.7 % einzusetzen.