Die Parteikosten umfassen den durch die berufsmässige Parteivertretung anfallenden Aufwand (Art. 104 Abs. 1 VRPG). Die Kostennote des Anwalts der Beschwerdeführenden beläuft sich auf Fr. 10'579.15 (2017: Honorar Fr. 7'233.35, Auslagen Fr. 68.30, Mehrwertsteuer Fr. 584.15; 2018: Honorar Fr. 2'450.00, Auslagen Fr. 50.80, Mehrwertsteuer Fr. 192.55). Nach Art. 11 Abs. 1 PKV51 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren Fr. 400.00 bis Fr. 11'800.00 pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache 49 VGE 21463 vom 11. März 2003, E. 4, mit weiteren Hinweisen.