Auf dieser Strasse ist daher nicht mit einem grossen Verkehrsaufkommen zu rechnen; da einzig Zubringer zugelassen sind, ist zudem davon auszugehen, dass sich die betreffenden Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker der Nähe der Schule und der zahlreichen Kinder auf diesem Areal bewusst sind und daher den K.________weg mit angepasster Geschwindigkeit befahren. Die Strasse ist zudem gerade und übersichtlich. Ein Ballfangzaun ist in diesem Bereich nicht 46 Vgl. Vorakten pag. 260 bis 284. 47 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 35-35c N.11. RA Nr. 110/2017/122 46