14. Umzäunung / Ballfang a) Die Beschwerdeführenden bemängeln den fehlenden Ballfangzaun auf westlicher Seite des Rasenfeldes. Die Verkehrssicherheit entlang der Quartierstrassen sei nicht gewährleistet, selbst wenn später noch ein Zaun in der bewilligungsfreien Höhe von 1.20 m erstellt werden sollte. Zudem sei offenbar eine Aufschüttung westlich beim K.________weg von etwas über 2 m geplant. Diese Aufschüttung erweise sich einerseits als unnötig und andererseits als für die Kinder (ohne Umzäunung/Ballfang) ohne zusätzliche Sicherheitsfläche gefährlich.