Das geplante Fernwärmenetz befindet sich zwar erst in der Projektierungsphase, schreitet aber voran. Inzwischen hat die Gemeindeversammlung mit Beschluss vom 30. November 2017 das Reglement des "Wärmeverbunds F.________" genehmigt und beschlossen, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit am 1. August 2018 aufnimmt. Selbst wenn das Projekt noch scheitern sollte oder innert der angesetzten Frist nicht fertig ist, stellt das AUE mit seinen Auflagen sicher, dass nach Ablauf der Übergangsfrist die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen sind. Dieser zeitliche Faktor spricht damit – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden – nicht gegen die Gewährung einer Ausnahmebewilligung.