nur für rund zweieinhalb Jahre vom Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs abgewichen werden, was gemessen an der Lebensdauer einer Heizanlage von rund 25 Jahren eine relativ kurze Zeitspanne darstellt. Auch aus ökologischer Sicht ist dieses Vorgehen sinnvoll, da die Versorgung mit Wärme über einen Wärmverbund gegenüber einer Einzellösung gemäss AUE Vorteile hat. Die Übergangslösung ermöglicht damit eine ökologisch effizientere Energienutzung. Mit der bewilligten Ausnahme werden mit anderen Worten keine Ziele und Vorschriften der Energiegesetzgebung gefährdet.