In der Stellungnahme vom 26. Oktober 2017 ergänzte das AUE, aus ihrer Sicht lägen besondere Verhältnisse im Sinne von Art. 26 BauG vor. Mit Art. 34 KenG werde festgelegt, dass die Energie sparsam und effizient zu nutzen sei. Effiziente Energienutzung bedeute, dass mit möglichst geringem Aufwand ein möglichst grosser Nutzen erzielt werden könne. Die Versorgung mit Wärme über einen Wärmverbund habe gegenüber einer Einzellösung entscheidende Vorteile. Nach ihrer Praxis würden Übergangslösungen unterstützt, sofern die zukünftige Lösung klar die effizientere Variante darstelle. Aus den Meldungen der Gemeinde gehe hervor, wie sich das Projekt weiterentwickle.