45 Kantonales Energiegesetz vom 15. Mai 2011 (KEnG; BSG 741.1). RA Nr. 110/2017/122 43 4. Bedingungen Es wird ein provisorischer Anschluss an die bestehende Ölheizung des Schulhauses Dorf gewährt, wenn Folgendes plausibel aufgezeigt und schriftlich bestätigt (mit Unterzeichnung der Eigentümer) werden kann: - Projektplan der Fernwärme inkl. Terminplan und Finanzierung - bauliche und finanzielle Variante, wenn das Fernwärmeprojekt nicht realisiert werden kann" […] 5. Auflagen Die Turnhalle hat, nach dem "Provisorium", den Anforderungen nach Artikel 30 Anh. 7 KenV zu entsprechen."