pro Woche am Abend in Betrieb genommen wird. Die vom beco beantragten Auflagen, gegen welche sich die Beschwerdegegnerin in ihren Schlussbemerkungen nicht zur Wehr setzte, werden in den vorliegenden Entscheid aufgenommen. Soweit im Fachbericht empfohlen wird, die angrenzende, veraltete Beleuchtungsanlage des Allwetterplatzes baldmöglichst zu ersetzen, handelt es sich dabei lediglich um einen Hinweis. Diese Beleuchtungsanlage des Allwetterplatzes ist nicht Teil des vorliegend umstrittenen Bauvorhabens. 13. Gewichteter Energiebedarf