Diese Ausführungen der Fachbehörde überzeugen, weshalb deren Einschätzung zu folgen ist. Zwar wird im Fachbericht – wie dies die Beschwerdeführenden in ihren Schlussbemerkungen ausführen – festgehalten, dass der Rasenplatz im Sommerhalbjahr derzeit jeweils nur am Mittwochabend fest reserviert sei, was nicht korrekt ist. So ist gemäss den Angaben in den Belegungsplänen der bisherigen Turnhallen sowie den Aussagen der Beschwerdegegnerin in ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2017 als massgebende Nutzung davon auszugehen, dass das Rasenfeld im Sommer abends einbis zweimal pro Woche und im Winter (Oktober bis März/April) gar nicht beansprucht wird (vgl. E. 7c).