Die in den Planungs- bzw. Berechnungsgrundlagen der S.________ AG aufgeführten Angaben betreffend Ausrüstung und Normen (u.a. Blendschutz und Einhaltung der SLG-Richtlinie 303:2017) sind verbindlich umzusetzen. - Ausserhalb des Spiel- und Trainingsbetriebs und spätestens um 22.00 Uhr ist die Beleuchtung grundsätzlich auszuschalten. 42 Im Fachbericht fälschlicherweise als K.________weg 19 bezeichnet. RA Nr. 110/2017/122 41