f) Das Rechtsamt der BVE hat das beco, Fachbereich Immissionsschutz, beauftragt, die geplante Schweinwerferanlage im Bereich des Rasenfeldes auf dessen Vereinbarkeit mit den Vorschriften über die Lichtemissionen und -immissionen nach der Umweltschutzgesetzgebung zu überprüfen. Das beco kam mit Fachbericht vom 16. Februar 2018 zu folgenden Schlüssen: Der vorsorglichen Begrenzung der Lichtemissionen werde genügend Rechnung getragen, wenn die Scheinwerfer so ausgerichtet würden, dass sie nicht in Wohnräume blenden und wenn die Beleuchtungsanlage nur während dem Spiel- und Trainingsbetrieb und maximal bis 22.00 Uhr eingeschaltet werde.