e) Auf Aufforderung des Rechtsamts der BVE reichte die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 24. Januar 2018 Angaben zu der neuen Scheinwerferanlage ein, so insbesondere einen detaillierten Bericht mit Planungs- bzw. Berechnungsgrundlagen der S.________ AG vom 18. Januar 2018. Dabei wurden die zwei bestehenden Masten unmittelbar am Südende des Allwetterplatzes nicht in die Berechnung miteinbezogen, sondern nur die zwei neuen Masten ost- und westseitig des Rasenfeldes ungefähr auf Höhe des Hauses M.________strasse 19 sowie die zwei bestehende Masten ost- und westseitig des Rasenfeldes ungefähr auf Höhe des Hauses K.________weg 10.