Dazu gehört insbesondere auch die Einhaltung der Vorschriften über die Emissionen und Immissionen nach der Umweltschutzgesetzgebung.40 Bei einer Beleuchtungsanlage gehört die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften bezüglich Lichtemissionen und -immissionen zu den zentralen Elementen, die im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu prüfen sind. Damit diese vorgängige Prüfung möglich ist, muss eine Prognose hinsichtlich der zu erwartenden Emissionen und Immissionen gemacht werden. Diese Prüfung unterliess die Vorinstanz bei der vorliegenden, neu geplanten Scheinwerferanlage im Bereich des Rasenfeldes;