Den Ausführungen der Beschwerdegegnerin folgend soll die bereits bestehende Scheinwerferanlage ersetzt werden. Gemäss dem massgebenden Plan "Situation Umgebung" vom 2. Februar 2017 sind jedoch im Bereich des Rasenfeldes neu insgesamt sechs Beleuchtungsmasten vorgesehen, wobei zwei bestehende Masten verschoben werden sollen und zwei neue Masten auf Höhe des RA Nr. 110/2017/122 38 Hauses M.________strasse 19 (im Grundeigentum der Beschwerdeführerinnen 3 und 4) geplant sind.