b) Im heutigen Zustand verfügt das Rasenfeld in der südwestlichen Ecke der Parzelle F.________ Grundbuchblatt Nr. H.________ über eine Scheinwerferanlage – im Bereich des Rasenfeldes befinden sich derzeit vier Beleuchtungsmasten (zwei unmittelbar angrenzend an den Allwetterplatz, zwei in der Mitte des heutigen Rasenfeldes etwa auf Höhe des Hauses K.________weg 10). Den Ausführungen der Beschwerdegegnerin folgend soll die bereits bestehende Scheinwerferanlage ersetzt werden.