Die Begleitung der bewilligten Umgebungsgestaltung in der Umsetzungsphase muss daher nicht als Auflage verfügt werden. Erst Recht kann nicht verlangt werden, dass die Ausführung der Umgebungsgestaltung nur durch ein bestimmtes Büro (vorliegend die für die Erarbeitung des Umgebungsplans verantwortlichen w + s Landschaftsarchitekten) vorgenommen werden darf. Dies würde die Beschwerdegegnerin übermässig einschränken. 12. Aussenbeleuchtung