Einzig die Rückversetzung des laternenartigen Oberbaus ostseitig blieb unverändert bestehen, obwohl nach Ansicht der OLK eine fassadenbündige Lösung anzustreben gewesen wäre. Auch ohne Umsetzung dieses Punktes kam die die OLK in ihrem Bericht vom 8. Februar 2017 zum Schluss, dass die Qualität des Bauvorhabens massiv gesteigert worden sei und dieses bewilligt werden könne. Dies macht deutlich, dass dieser Punkt für die OLK nicht im Vordergrund stand und das Projekt trotz des einseitig rückversetzten Aufbaus aus Sicht der Fachbehörde als qualitätsvoll und gut eingepasst zu beurteilen ist.