Der durchgesteckte und leider nicht symmetrisch angedachte Erschliessungsbereich führe zu unschönen und in der Lage unbestimmten Zugangsöffnungen. Diese seien zu korrigieren und mit dem optischen Einschnitt zwischen Laterne und Kopfbau abzustimmen. Auf die kaminartigen Ausbuchtungen in der Südfassade sei zu verzichten. Die RA Nr. 110/2017/122 35 Befensterung verharre schliesslich noch allzu sehr in der Architektursprache der 80er Jahre. Grundsätzlich würde dem Bau eine feinere, profiliertere Gestaltung gut anstehen.