Beim überarbeiteten, nun zu beurteilenden Projekt nahm die Beschwerdegegnerin diese Kritikpunkte auf. Die geplante Dreifachsporthalle befindet sich nun vollständig auf der Parzelle F.________ Grundbuchblatt Nr. I.________ mit der Längsseite entlang der J.________gasse. Die Ein- und Ausfahrt der Einstellhalle mündet in die J.________gasse und liegt in der südöstlichen Ecke des Vorhabens. Das Rasenfeld soll – wie im bestehenden Zustand – in der südwestlichen Ecke der Parzelle F.________ Grundbuchblatt Nr. H.________, angrenzend an den bestehenden Allwetterplatz, zu liegen kommen. Für die Fassaden ist ein Wärmedämm-Verbundsystem in grauer Farbe vorgesehen.