Da bei der Berechnung des Parkplatzangebots nach diesen Normen neben der Art der Nutzung auch noch der Standort-Typ zu berücksichtigen ist (Ziffer 10.2, Tabellen 2 und 3) – was vorliegend nicht gemacht wurde –, würde die Berechnung einzig gestützt auf die VSS- Norm wohl sogar eine kleinere Anzahl Parkplätze ergeben als hier geplant. Da davon ausgegangen werden kann, dass die 51 geplanten Parkplätze nicht nur für den Turnhallenbetrieb, sondern auch durch die Angestellten der Schule genutzt wird, erscheint der ausgewiesene Parkplatzbedarf gestützt auf die Beurteilungskriterien nach Art. 52 Abs. 4 BauV als angemessen.