32 Koordinationsplan Werkleitungen vom 23. Juni 2016. RA Nr. 110/2017/122 29 Freizeitaktivitäten, was zu einer anderen Berechnung führe. Nach den Berechnungen der Beschwerdeführenden beträgt der Parkplatzbedarf minimal 136 Parkplätze, was dem knapp Dreifachen entspreche als vorgesehen. Um eine Befreiung der Parkplatzpflicht sei nicht ersucht worden, eine solche könnte auch nicht erteilt werden.