Wie bereits ausgeführt (E. 8d), ist die Verkehrssicherheit auch im Bereich dieser Verengungen noch gewährleistet. Es erübrigt sich damit, die Voraussetzungen einer bestehenden Erschliessungsstrasse (und damit insb. die Frage, ob die zu erwartende Mehrbelastung verhältnismässig gering ist) näher zu prüfen.