Einzig bei den vereinzelten, kurzen Verengungen entlang der J.________gasse wird diese Breite unterschritten. Da diese Verengungen jedoch als Verkehrsberuhigungsmassnahme der Verlangsamung des Verkehr dienen, sind die besonderen Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Strassenbreite in diesen kurzen Abschnitten bis auf 3 m erfüllt (Art. 7 Abs. 3 i.V.m. Art. 6 Abs 3 BauV). Die Mindestbreite von 3 m wird eingehalten, wie dies auch die Beschwerdeführenden festhalten. Wie bereits ausgeführt (E. 8d), ist die Verkehrssicherheit auch im Bereich dieser Verengungen noch gewährleistet.