Insgesamt ist damit die Verkehrssicherheit auf den Erschliessungsstrassen auch bei Berücksichtigung eines gewissen Mehrverkehrs aufgrund der geplanten Dreifachsporthalle gewährleistet. Unter diesen Umständen ist auch ausgeschlossen, dass durch die Mehrbeanspruchung der Verkehrsanlagen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden oder dass durch die Mehrbeanspruchung einer sanierungsbedürftigen Verkehrsanlage wahrnehmbar stärkere Lärmimmissionen erzeugt werden (vgl. Art. 9 LSV).