Dies alleine führt in der Gesamtbetrachtung jedoch nicht zu einem erheblichen Mehraufkommen an Verkehr. Die RA Nr. 110/2017/122 26 erwähnten Erschliessungsstrassen vermögen den Mehrverkehr abends und an Wochenenden zudem problemlos aufzunehmen, ohne dass die Verkehrssicherheit gefährdet wäre. Zu beachten ist schliesslich, dass sich der im Zusammenhang mit der Turnhalle anfallende Verkehr auf beide Erschliessungswege (gegen Norden Richtung L.________strasse sowie gegen Süden Richtung R.________strasse) verteilen kann.