Dazu kommt, dass aufgrund der neuen Dreifachsporthalle – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden – insgesamt nicht mit einem erheblichen Mehraufkommen an Verkehr zu rechnen ist. Den überzeugenden Ausführungen der Beschwerdegegnerin und der Vor-instanz folgend wird das umstrittene Bauvorhaben an Wochentagen tagsüber kaum zusätzlichen Verkehr generieren, da die Sporthalle von der Schule in Anspruch genommen wird. Abends und an Wochenenden ist jedoch aufgrund der Nutzung durch Sportvereine mit einem gewissen Mehrverkehr zu rechnen. Dies alleine führt in der Gesamtbetrachtung jedoch nicht zu einem erheblichen Mehraufkommen an Verkehr.