Zwar ist das Trottoir ab Höhe des Hauses Q.________strasse 19 nur noch als gelbe Markierung geführt, aufgrund der genügenden Breite der Strasse und der geraden Linienführung stellt dies jedoch kein Sicherheitsproblem dar. Die Einmündungen auf die L.________strasse nördlich und auf die R.________strasse südlich sind schliesslich breit und übersichtlich. Gleiches gilt für die Einmündung der M.________strasse in die J.________gasse unmittelbar südlich der geplanten Turnhalle. Insgesamt sind auf den Erschliessungsstrassen der umstrittenen Turnhalle sowohl in südlicher als auch in nördlicher Richtung aus Sicht der Verkehrssicherheit keine potenziellen Gefahrenstellen erkennbar.