Entlang der J.________gasse führt auf der ganzen Länge ein Trottoir. In südlicher Richtung mündet die J.________gasse nach einer Kurve in die Q.________strasse. Sowohl in dieser Kurve als auch auf der ganzen Länge der Q.________strasse ist diese Erschliessung beidseitig befahrbar und mindestens 5 m breit. Auch die Q.________strasse weist eine gerade Linienführung auf und ist mit einer Tempolimitierung von 30 km/h versehen. Zwar ist das Trottoir ab Höhe des Hauses Q.________strasse 19 nur noch als gelbe Markierung geführt, aufgrund der genügenden Breite der Strasse und der geraden Linienführung stellt dies jedoch kein Sicherheitsproblem dar.