Die J.________gasse ist auf ihrer gesamten Länge gerade und übersichtlich; die zugelassene Maximalgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Abgesehen von einzelnen kurzen Verengungen (Parkplätze) ist sie beidseitig befahrbar und weist eine Breite von mindestens 5 m auf. Aufgrund der geraden Linienführung sind entgegenkommende Fahrzeuge frühzeitig erkennbar, so dass die kurzen Verengungen keine Konfliktgefahr darstellen. Bei diesen Verengungen unterschreitet die Strasse die Breite von 3 m nicht; gemäss den Beschwerdeführenden beträgt die Breite in diesen Bereichen zwischen 3.4 m und 3.6 m. Entlang der J.________gasse führt auf der ganzen Länge ein Trottoir.