erwartende geringe Verkehrsbelastung (Zufahrt für nicht mehr als 20 Wohnungen oder verkehrsmässig gleichbleibende Nutzung). Bei der Strassengestaltung, insbesondere bei der Bemessung der Fahrbahnbreite, ist nach dieser Bestimmung u.a. auf die Verkehrssicherheit Rücksicht zu nehmen.