An den engen Stellen mit Parkplätzen an den Strassenseiten betrage die Breite der J.________gasse lediglich 3.4 - 3.6 m, was klar unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbreite liege. Die ungenügende Erschliessung akzentuiere sich durch die prekäre Parkplatzsituation in der Umgebung der Dreifachsporthalle. Durch die Realisierung des Vorhabens werde die Verkehrssicherheit in der unmittelbaren Umgebung erheblich gefährdet. Die stetige Erreichbarkeit der Sporthalle für die Rettungsdienste sei nicht gewährleistet und es fehle eine geeignete Zufahrt, Kurzabstell- und Wendeplätze sowie Abstellplätze für Anlieferungen.