a) Die Beschwerdeführenden monieren, die geplante Nutzung der Sporthalle führe zu einem erheblichen Mehraufkommen an Verkehr, namentlich an Abenden und am Wochenende. Vorliegend bestehe kein Erschliessungskonzept, wie dies bei einem derartigen Vorhaben vorzusehen sei. Es werde lediglich festgehalten, der Anschluss erfolge über die Gemeindestrasse. Aufgrund der eingereichten Pläne werde die Erschliessung über die J.________gasse stattfinden. An den engen Stellen mit Parkplätzen an den Strassenseiten betrage die Breite der J.________gasse lediglich 3.4 - 3.6 m, was klar unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbreite liege.