f) Für den Fall, dass auf der Anlage durch regelmässige, nicht ordnungsgemässe Nutzung (z.B. durch unerlaubtes Abspielen von Musik) Lärmimmissionen in der Anwohnerschaft auftreten sollten, schlägt der Fachbericht vor, die Gemeinde solle ein geeignetes Kontrollkonzept umsetzen.