Die Beschwerdegegnerin erklärt sich in ihren Schlussbemerkungen vom 12. März 2018 mit den vorgeschlagenen Auflagen einverstanden. Auch nach Ansicht der Beschwerdeführenden (Schlussbemerkungen vom 15. März 2018) sind sämtliche im Fachbericht empfohlenen Auflagen zu berücksichtigen. Diese Auflagen sind damit unter den Parteien in der Sache unbestritten, weshalb sie ohne weiteres (teilweise im Wortlaut leicht angepasst) übernommen werden können. RA Nr. 110/2017/122 22