d) Insgesamt vermögen die Beschwerdeführenden die plausiblen Einschätzungen und Schlussfolgerungen im Fachbericht mit ihren Einwänden nicht in Frage zu stellen. Die Fachstelle legt in ihrem Bericht überzeugend und nachvollziehbar dar, dass der Betrieb der geplanten Dreifachsporthalle inklusive Aussennutzung unter Einhaltung gewisser Auflagen zu nicht mehr als geringfügigen Lärmimmissionen in der Nachbarschaft führt. Die Beschwerdegegnerin erklärt sich in ihren Schlussbemerkungen vom 12. März 2018 mit den vorgeschlagenen Auflagen einverstanden.