Ausgehend von dieser Belegung des Rasenfeldes kam die Fachstelle zum Schluss, dass aufgrund der Benutzung der Aussenanlage durch die Sportvereine, durch den Schulsport sowie durch eine allfällige freie Benützung der Öffentlichkeit zwecks Spiel und Sport mit höchstens geringfügigen Lärmimmissionen zu rechnen ist, wobei die neue Aussenbeleuchtung bei der Beurteilung mitberücksichtigt wurde. Dies wäre nach Ansicht der Fachstelle dann anders zu beurteilen, wenn sich eine deutliche höhere Belegung als derzeit vorgesehen abzeichnen sollte, was etwa der Fall wäre, "wenn täglich eine volle Auslastung des Rasenspielfeldes bis um 22.00 Uhr" vorgesehen wäre (Ziffer. 6.1.3.1 des Berichts).