Nur eine Beurteilung anhand der zu erwartenden künftigen Nutzung entspreche einer zuverlässigen Einschätzung der resultierenden Immissionen. Entgegen den Ausführungen im Fachbericht sei demnach von einer Nutzung des Rasenfeldes an mehreren Abenden pro Woche auszugehen, was zu übermässigen und unzulässigen Immissionen führe. RA Nr. 110/2017/122 21