c) Die Beschwerdeführenden bringen sodann vor, hinsichtlich des Rasenfeldes habe die Kantonspolizei seiner Beurteilung, wonach nicht mit übermässigen Immissionen zu rechnen sei, die bisherigen Belegungspläne zugrunde gelegt. Die Beurteilung gehe folglich nur von einer abendlichen Nutzung des Rasenfeldes einmal pro Woche aus, was nicht den zu erwartenden Gegebenheiten entspreche. Dass eine häufigere abendliche Nutzung des Rasenfeldes angestrebt werde, verdeutliche auch die vorgesehene Installation einer leistungsfähigeren Beleuchtungsanlage. Nur eine Beurteilung anhand der zu erwartenden künftigen Nutzung entspreche einer zuverlässigen Einschätzung der resultierenden Immissionen.