Die Beschwerdeführenden verkennen, dass die von ihnen angesprochenen Veranstaltungen mit Publikum und Speaker unter diese Kategorie fallen und damit dieser Einschränkung unterliegen. Diese Art von Veranstaltungen wurde daher von der Fachstelle – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden – bei ihrer Beurteilung in genügendem Masse berücksichtigt.